A565-Ausbau: Offenlage muss wiederholt werden

Im Planfeststellungsverfahren für die Sanierung und den Ausbau des Tausendfüßlers (Autobahn 565) ist kein Ende in Sicht.

Landkarte Neubau Tausendfüßler
Neubau Tausendfüßler © Straßen.NRW

Das Verfahren war 2020 eröffnet worden. Auf über 300 Einwendungen von zahlreichen Trägern öffentlicher Belange, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bürger:innen reagierte die Autobahn GmbH als Antragsteller mit inzwischen zwei sogenannten Deckblattverfahren. Darin sollten offensichtlich berechtigte Einwendungen oder Fehler in den eingereichten Planunterlagen korrigiert werden. Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg e.V. hat bisher gegen die Planfeststellung 2020 und gegen beide Deckblattverfahren im den Jahren 2022 und 2024 Einwendungen erhoben. Die Texte sind hier auf unserer Website zu finden.

Jetzt muss die Offenlage der Unterlagen zum 2. Deckblattverfahren wiederholt werden, da es „im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen zu Fehlern gekommen ist“, teilt die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt der Stadt Bonn Nr. 16 vom 24. April mit. Die Unterlagen sind vom 25.04.2024 bis zum 24.05.2024 einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. Das eröffnet all jenen die Möglichkeit, die noch keine Stellungnahme abgegeben haben, dies jetzt bis einschließlich 24.06.2024 nachzuholen. Wer bereits eingewendet hat, muss das nicht erneut tun.
 
Wesentlicher Einwand des ADFC: Die Autobahn GmbH hat es bis jetzt versäumt zu untersuchen, wie viel Ausstoß von Treibhaugas durch einen geringeren Ausbau und durch Verkehrsverlagerung auf einen parallelen Radschnellweg vermieden werden könnte. Der Verzicht auf die zusätzlichen Fahrstreifen würde die Option für einen Radschnellweg parallel zum Tausendfüßler möglich machen. Den fordert der ADFC seit 2017. Diese Linienführung entlang der A565 bis zur Rheinquerung auf der Bonner Nordbrücke ist unserer Ansicht nach die einzig sinnvolle für den Radschnellweg im Bonner Stadtgebiet. Der gesamte Radschnellweg soll zwischen dem linksrheinischen und dem rechtsrheinischen Kreisgebiet von Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) nach Sankt Augustin (Hochschule), sowie bis Niederkassel und Troisdorf mit Verlängerungsoptionen nach Rheinbach und Siegburg führen. Für den Radschnellweg hatten sich die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis bereits 2017 ausgesprochen und eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. 2020 hat der Rat der Stadt Bonn seine Forderung nach einem Radschnellweg erneuert. Mehr Infos auch hier.
 


https://bad-godesberg.adfc.de/neuigkeit/a565-ausbau-offenlage-muss-wiederholt-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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