Kleinbahntrasse Beuel-Großenbusch: ADFC begrüßt Antrag der FDP
Der ADFC begrüßt den Vorschlag der FDP im Bonner Stadtrat, dass die Stadtverwaltung Planungen eines Bahntrassenradwegs beginnen soll. Die Trasse so zu nutzen, habe gleich mehrere Vorteile.
In der morgigen Ratssitzung wird sich der Bonner Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt 7.9 mit dem Stilllegungsverfahren der Eisenbahnstrecke zwischen Beuel und Hangelar befassen (Vorlage 242240). In diesem Zusammengang soll über einen Antrag der FDP-Fraktion beraten werden, dass die Bonner Stadtverwaltung mit den Planungen eines Bahntrassenradwegs beginnen möge. Der ADFC begrüßt diesen Antrag.
"Die Nutzung der Kleinbahntrasse in den nächsten Jahren als Radweg wäre auch eine Maßnahme, um diese für eine spätere Bahnnutzung zu retten", so Bernhard Meier, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs Bonn/Rhein-Sieg.
Den meisten Bonnerinnen und Bonnern und auch den Menschen aus Hangelar dürfte die Strecke von den beliebten Fahrten zu Pützchens Markt bekannt sein. Die wird es nicht mehr geben, nachdem die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH (RSE GmbH) die Stilllegung der Strecke beantragt hat, und diese Stilllegung vom NRW-Verkehrsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Die Strecke (Streckennummer 9613) ist jedoch durch die Stilllegung nicht entwidmet, der planungsrechtliche Status als Bahnanlage bleibt erhalten. Für den Fall einer späteren Reaktivierung für (Straßen-)Bahnzwecke bedürfte es somit keiner neuerlichen aufwändigen Planfeststellung. Allerdings haben weder die Stadt noch die Stadtwerke Bonn aktuell eine Perspektive für eine Nutzung der Strecke für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Der Planungsvorrat in Bonn im ÖPNV und SPNV ist mit den Vorhaben Seilbahn, ZOB, Stadtbahn-Verlängerung Buschdorf, Westbahn, Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln, Neuaufstellung des Nahverkehrsplans, Brücke K12 Rad-Pendlerstrecke BN-Alfter, Brücken Immenburgstraße, Am Probsthof, Innovationsdreieck für die nächsten 20 bis 30 Jahre mehr als ausgelastet.
Um die Trasse zu erhalten und vor allem vor Überbauung und damit Entwidmung zu schützen, ist die Nutzung als Radweg sinnvoll. „Die Strecke passt exakt in das im Dezember 2023 beschlossene Radverkehrsnetz der Stadt Bonn und ist auch eine wesentliche Verbindung in den Rhein-Sieg-Kreis hinein. Diese wichtige Pendlerroute fügt sich erst recht in das Bonner Radnetz ein, wenn die Planung für die neue Brücke für dem Rad- und Fußverkehr über den Rhein auf Höhe Ringstraße – Zweite Fährgasse realisiert wird“, betont Gerd Billen, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC in Bonn.
Das Land NRW hat in der Vergangenheit aus dem Topf Förderung der Nahmobilität an vielen Stellen sogenannte Bahntrassenradwege gefördert. Das könnte auch hier passieren. Voraussetzung für die Förderung ist eine sogenannte baureife Planung, die hier allerdings wenig aufwändig sein würde:
Die Trasse steht fest, die alten Schienen und eisenbahntechnischen Einrichtungen müssen in jedem Fall zurück gebaut werden. Mit wenig Tiefbauarbeiten wie Befestigung, Asphaltierung und Beleuchtung dürfte hier der Radweg binnen kurzer Zeit herstellbar sein.
Die Bindungsfrist für die Landesförderung beträgt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt des Schlussverwendungsnachweises. Sollte vor Ablauf von 20 Jahren doch eine SPNV-Schienenstrecke gebaut werden, wären pro Jahr der Nichtnutzung 1/20 der Förderung zurück zu zahlen – ein überschaubares Risiko.