Schneller Planen und Bauen
Mit dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ will die Bundesregierung den Bau von Infrastruktur beschleunigen

Kern des Gesetzes: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Schiene, Straße und Wasserstraßen sollen dadurch schneller werden, dass der Bundestag den meisten Maßnahmen aus dem 2015 beschlossenen „Bundesverkehrswegeplan 2030“ ein "überragendes öffentliches Interesse" bescheinigt. Im Februar wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Jetzt nimmt er seinen parlamentarischen Hürdenlauf: Anhörungen, Ausschussberatungen im Bundestag, Beteiligung des Bundesrates, Gegenäußerung, möglicherweise Vermittlungsausschuss …
Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg hatte die örtlichen Bundestagsabgeordneten und den Vorsitzenden des federführenden Verkehrsausschusses angeschrieben, weil einer der Artikel in dem Gesetz auch das für uns wichtige Thema Radverkehr auf Brücken an Bundesfernstraßen, hier die A565 Tausendfüßler und Nordbrücke betrifft. Im März-Newsletter Rückenwind-aktuell hatten wir berichtet. Hier geht’s zum Brief an die Abgeordneten.
Einige Antworten der Abgeordneten bestärken uns in der Forderung, dass an der A565 die Möglichkeiten, durch die Steigerung des Radverkehrs den notwendigen Autobahnausbau weniger monströs zu gestalten, noch längst nicht ausgereizt sind. So schrieb uns der Abgeordnete Sebastian Hartmann (SPD) aus dem Rhein-Sieg-Kreis, der auch parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister ist: „Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrssituation rund um die A565, die Nordbrücke und den Tausendfüßler ist es wichtig, dass Brückenbauwerke konsequent auch für den Radverkehr und den Fußverkehr mitgedacht und entsprechend nutzbar gemacht werden. Leistungsfähige Querungen sind ein zentraler Baustein für eine funktionierende und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur in unserer Region.“ Da hat er wohl recht!
Der Stand der Gesetzgebung kann im Dokumentationssystem des Bundestages nachverfolgt werden.